| Nr. 17, Januar 2008 |
Tadel für den Kaiser, Studium für Frauen
und Wahlsieg für die SPD
Berlin vor 100 Jahren
Von GERHILD H. M. KOMANDER
„Deutscher Reichstag und Bundesrat tadeln Kaiser Wilhelm II. wegen mangelhafter Zurückhaltung in außenpolitischen Fragen“. Die Feststellung trifft Werner Stein* im Kulturfahrplan für das Jahr 1908 - an zweiter Stelle in der Rubrik geschichtliche Ereignisse. Diese „mangelhafte Zurückhaltung“ des Kaisers hätten sich Frauen und alle SozialdemokratInnen für ihre Anliegen gewünscht.
Wilhelm II. träumt von Schiffen, überlässt Admiral Alfred Tirpitz wohlwollend den Ausbau der deutschen Kriegsflotte und reist in den Orient. Derweil mobilisiert die SPD am 10. Januar zehntausende Menschen, die vor dem Abgeordnetenhaus für die Einführung des allgemeinen Wahlrechts in Preußen demonstrieren. Ob Heinrich Zille dabei war und seinen 50. Geburtstag hinterher gefeiert hat?
Ein allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht gilt seit Gründung des Deutschen Reiches im Reichstag und beschert der SPD in der Wahl im Jahre 1908 einen Stimmenanteil von 28,9 Prozent. In Preußen aber gilt das Dreiklassenwahlrecht, das König Friedrich Wilhelm IV. 1849 einführte. Es richtet sich nach dem Steueraufkommen. Zur ersten Klasse der Steuerzahler gehören im Jahr 1908 vier Prozent aller Wähler, zur dritten dagegen 82 Prozent. Dennoch haben beide Klassen gleich viele Stimmen beziehungsweise Wahlmänner.
Deshalb protestieren am 1. Mai 1908 etwa 33 000 Menschen gegen dieses undemokratische Wahlrecht. Und trotz der Ungerechtigkeit gewinnen die Sozialdemokraten bei den Wahlen zum Preußischen Landtag am 16. Juni des Jahres sieben Mandate.
Ein Wahlrecht für Frauen ist zu dieser Zeit nicht durchzusetzen. Ebenfalls im Mai, am 15. des Monats, lässt sich der Reichstag immerhin herab, den Frauen die Mitgliedschaft in politischen Parteien und Vereinen zu gestatten.
Erst 1908 wird den Frauen in Preußen der Zugang zur Universität gewährt. Der lange Kampf um die Gleichberechtigung ist in einem wichtigen Punkt erreicht. 1886 war die Genehmigung erteilt worden, Schülerinnen zum Abitur zuzulassen. Die ersten Absolventinnen mussten ihr Studium im Ausland beginnen, zum Beispiel in der Stadt Zürich, deren Universität als erste deutschsprachige Institution das Frauenstudium gestattete. Im Deutschen Reich folgte im Jahr 1900 das fortschrittliche Land Baden und ebnete den Frauen an seinen Universitäten Freiburg und Heidelberg den Weg.
Hedwig Dohm, die als erste Frau in Deutschland das Recht auf Studium und Wahl öffentlich als Menschenrecht formulierte, erlebte kurz vor ihrem Tod den Triumph, beide Forderungen erfüllt zu sehen. Denn zehn Jahre nach der Zulassung zum Universitätsstudium erhielten die Frauen im Deutschen Reich auch das Wahlrecht.
Im Herbst 2008 jährt sich das unerhörte Ereignis, die Zulassung von Frauen zum Studium in Preußen, also auch an der Berliner Universität - Humboldt-Universität - zum 100. Mal. Das wird gefeiert werden.
* Werner Stein:
Kulturfahrplan. Die wichtigsten Daten der Kulturgeschichte. Von Anbeginn bis heute, 6 Bde., Frankfurt a. M. 1978. – Der Physiker Professor Dr. Werner Stein, 1913 in Berlin geboren, war von 1964 bis 1975 Senator für Wissenschaft und Kunst in Berlin.
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